Abgabebedingungen

Gehege:

Meine Renner werden nur in artgerechte Haltung abgegeben, d.h., dass das Gehege ein Mindestmaß von 100x50x50cm nicht unterschreiten sollte.

 

Alter:

Meine Rennmäuse verlassen die Zucht mit frühstens 10-12 Wochen. Zur Vergesellschaftung mit einer adulten Maus dürfen die Jungtiere jedoch mit 8 Wochen ausziehen.

 

Anzahl:

Die Abgabe erfolgt mindestens zu zweit und es wird nicht in Einzelhaltung abgegeben. Außnahme dafür ist eine vereinsamte Rennmaus.

 

Transport:

Meine Fellnasen werden die Zucht nur in einer vorhergesehenden Transportbox verlassen, wo sie sich während des Transports gut verstecken können. Der Versand von meinen Rennern ist möglich. Der Käufer ist für die Organisation, Risiken und Kosten für den Transport verantwortlich.

Möglichkeit: http://www.int-logistik.com/tierversand/auftrag-tierversand/ oder

http://www.mytierversand.de/

 

Reservierung:

Feste Reservierungen sind mit einer Anzahlung des halben Kaufpreises wirksam. Die Rennmäuse sollten zum vereinbarten Abholthermin abgeholt werden. Sollte der Termin nicht eingehalten werden, erlischt die Reservierung und die Anzahlung wird einbehalten. Rennmäuse, die bereits angezahlt wurden und auf Abholung warten, können einbehalten werden und die geleistete Zahlung wird nicht zurück erstattet.

 

Rücknahme:
Sollten Renner zu Vergesellschaftungszwecken abgegeben worden sein und diese scheitert, ist es uns leider nicht möglich, diese wieder zurück zu nehmen. Ebenso ist e
ine Rücknahme der bereits erworbenen Tiere nicht möglich, da wir uns aus Vorsicht vor dem Einschleppen verschiedener Krankheiten schützen.

 

Schutzgebühr:

Für meine Renner erhebe ich eine Schutzgebühr, die als minimale Kostenabdeckung für Futter, Streu, Materialien etc. eingesetzt wird.

 

Abgabe an Minderjährige:

"Ohne Einwilligung der Erziehungsberechtigten dürfen Wirbeltiere an Kinder oder Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr nicht abgegeben werden." (Tierschutzgesetzt § 11c )

 

Schutzvertrag:
Meine Rennmäuse verlassen ihren Clan nur mit einem Schutzvertrag. Dieser dient zum Schutz der jeweiligen Tiere. Bei Abholung der Fellnasen, wird dieser vom zukünftigen Halter sorgfältig gelesen und unterschrieben.